Über uns -> Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)   Downloads
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Expertplan GmbH.
1.2 Die AGB regeln das Verhältnis zwischen der Expertplan GmbH (nachfolgend Expertplan genannt) als Anbieter, Lieferant und Leistungserbringer und deren Kunden (nachfolgend Partner genannt).
1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Partners werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Dienstleistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzung abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren AGB von Expertplan bedürfen der Schriftform.
 
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von Expertplan sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Projektfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Umfang der von Expertplan zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von Expertplan festgelegt.
2.3 Expertplan behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
 
3. Installation, Schulung und Beratung
  Termine und Konditionen in diesem Punkte-Zusammenhang werden in der Auftragsbestätigung durch die Expertplan klar festgehalten.
 
4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang
4.1 Der Partner ist verpflichtet, gelieferte Software und andere Güter nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler Expertplan unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4.2 Expertplan ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
4.3 Expertplan ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
 
5. Preise
5.1 Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mwst, Verpackungs- und Portospesen. Massgebend sind die Preise der aktuellen Preislisten sowie allenfalls der Auftragsbestätigung, wenn diese von den Preislisten abweichen. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
5.2 Für langfristige Projekte können abweichende Konditionen vereinbart werden. Verbindlich ist dann wiederum die Auftragsbestätigung. 5.3 Weitergehende, abweichende Bestimmungen sind vertraglich festzuhalten.
 
6. Lieferfrist
6.1 Liefertermine der Expertplan können nur dann als verbindlich angesehen werden, wenn der entsprechende Lieferant die Termine gegenüber Expertplan einhält. Expertplan lehnt jede Haftung für verspätete Zulieferungen ab.
6.2 Sollte der Wunsch bestehen, Waren bei der Expertplan länger als eine Woche zu lagern, so werden die laufenden Kosten der Lagerung in Rechnung gestellt.
 
7. Annahmeverzug des Kunden
  Kommt der Partner mit der Abnahme bestellter Ware oder/und der Dienstleistung in Verzug, so ist Expertplan nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 30 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt Expertplan Schadenersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn Expertplan nicht einen höheren Schaden nachweist.
 
8. Gefahrenübergang, Gewährleistung
8.1 Dem Partner ist bekannt, dass Standard-Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Insbesondere wird keine Gewährleistung für den Programminhalt, dessen Fehlerfreiheit oder Eignung für bestimmte Zwecke übernommen und keine Kompatibilitätszusage gemacht. Die Verantwortung für SW/HW-Auswahl für Installation, Gebrauch, erwartete Ergebnisse, liegt ausschliesslich beim Anwender.
8.2 Soweit Expertplan SW gem. gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Partner diese – auf Verlangen von Expertplan gemeinsam mit deren Mitarbeiter – innerhalb von 30 Tagen testen. Läuft die SW gemäss den in den Verkaufsunterlagen beschriebenen Funktionalitäten vertragsgerecht, gilt die Abnahme mit der Unterschrift des Supportvertrages als erfolgt.
8.3 Allfällige Mängel der SW sind der Expertplan schriftlich und eingeschrieben innerhalb von 30 Tagen zu melden. Expertplan ist dann verpflichtet, diese an den SW-Entwickler zur allfälligen Nachbesserung weiterzuleiten. Expertplan kann aber nicht für unterlassene Nachbesserungen seitens des SW-Entwicklers verantwortlich gemacht werden.
8.4 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Partner entgegen vorstehender Ziffer 4.1 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Partner oder von Dritten Veränderungen an gelieferter SW vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Partner weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
8.5 Mit dem Abschluss des Supportvertrages verpflichtet sich die Expertplan, den Partner über jegliche Updates hinsichtlich Korrekturen und gesetzlichen Anpassungen, welche der SW-Hersteller zur Verfügung stellt, zu informieren und falls vom Partner gewünscht, diese entsprechend zu installieren. Die angepassten Programme erhält der Partner kostenlos. Die Expertplan ihrerseits verrechnet den Aufwand für solche Upgrades gemäss der aktuellen Preisliste. Vom SW-Hersteller angebotene neue Releases werden dem Partner im Allgemeinen zu Sonderkonditionen angeboten.
8.6 Die Expertplan verpflichtet sich mit dem Abschluss eines Supportvertrages weiter, dem Partner eine Hotline zur Verfügung zu stellen (Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr). Fragen sollten generell innerhalb von 24 Stunden beantwortet werden können. Falls das Problem nicht direkt durch die Expertplan gelöst werden kann, steht dieser als zweite Support-Stufe eine Hotline beim Hersteller zur Verfügung. Der Support und die Hotline beziehen sich sowohl auf die aktuellste, als auch auf die vorherige Version. Hilfe bei älteren Versionen ist nicht Bestandteil des Supportvertrages und wird separat verrechnet.
 
9. Haftung
9.1 Eine Haftung von Expertplan für Schäden des Partners aus jeglichem Rechtsgrund – einschl. Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und ausservertraglicher Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von Expertplan verursacht.
9.2 Expertplan haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Expertplan haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Partner deren Eintritt durch ihm zumutbare Massnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders – hätte verhindern können.
9.3 Die Haftung ist – ausser bei Vorsatz – in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der von der Expertplan abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
 
10. Zahlung
10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innert 30 Tagen rein netto zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen wird auf den Expertplan Beratungs- und Schulungshonoraren ein Skonto von 2% gewährt. Bei Zahlungsverzug (ab 3. Mahnung) ist Expertplan berechtigt, Verzugszinsen von 13% zu verlangen.
10.2 Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einem rechtskräftigen Gerichtsurteil.
10.3 Schuldet der Partner Expertplan mehrere Zahlungen, wird – sofern der Partner keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen die älteste Schuld getilgt.
 
11. Eigentumsvorbehalt und Übergang der Nutzungsrechte
  Expertplan behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Das Nutzungsrecht jeglicher Ware geht erst mit restloser Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer.
 
12. Lizenzbestimmungen/Urheberrecht
  Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der Software-Entwickler-Firmen.
 
13. Abtretbarkeit von Ansprüchen
  Der Partner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit Expertplan geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonstige Rechte oder Pflichten aus mit Expertplan geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von Expertplan ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
 
14. Kündigungen, Rückzahlung bei Kündigungen
  Diese sind in den jeweiligen Verträgen definiert.
   
15. Datenschutz
  Der Partner ermächtigt Expertplan, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
   
16. Schlussbestimmungen
16.1 Diese Vereinbarung untersteht dem deutschen Recht.
16.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Expertplan ist Allensbach-Hegne. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung oder den in ihrer Abwicklung geschlossenen Einzelgeschäften ist Allensbach-Hegne.
 
 
Stand: 04/2007
 


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